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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Floßfahrt | 9 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8K., Wintzingerode / Thüringen | 548721 | ||
Datum | 17.03.2009 13:58 MSG-Nr: [ 548721 ] | 6449 x gelesen | ||
Hallo alle zusammen, im Rahmen der Öffenlichkeitsarbeit, und der Gewinnung von Mitgliedern für unser Einsatz bzw. Jugendabteilung, möchten wir uns als Feuerwehr mehr im Gemeindleben einbringen. Ein gutes Beispiel dafür haben wir im Sommer beim Teichfest des Angelvereins. Wir wollen dafür ein Floß bauen und darauf eine TS zum Antrieb setzen. ausserdem natürlich einen richtiges Spritzenfest mit div. Wasserspielen usw. Alle sind sich einig ( Feuerwehr und Angelverein) das das für alle eine lohnende Sache sein wird. Allerdings kommt jetzt die Frage nach dem Versicherungsschutz.Wir als FFw sind ja im Rahmen des Feuerwehrdienstes jeglicher Art( natürlich aber nüchtern) versichert. Was ist aber mit den "Zivilisten" für die wir das ja eigentlich machen. Schwimmwesten würden wir bekommen, einen Rettungsschwimmer hätten wir auch vor Ort. Wenn sich jemand mit so einer Problematik auskennt meldet euch bitte. Mit kameradschaftlichem Gruß Tobias Kirchner | ||||
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