Rubrik | Einsatz |
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Thema | Feuerwehr hilft Entführer zu fassen / Bericht Badische Zeitung | 79 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 548999 |
Datum | 18.03.2009 21:56 MSG-Nr: [ 548999 ] | 18141 x gelesen |
Infos: | 17.03.09 LFV BaWü lehnt solche Aktionen ab 17.03.09 Nach dem Einsatz, Kritik an der Feuerwehr
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Geschrieben von Gerhard Bayer
... in Hessen hättest Du mit der Vorgehensweise da allerdings hartnäckige Probleme mit dem HSOG:
§ 60 (1) Schusswaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Gegen Personen ist ihr Gebrauch nur zulässig, wenn der Zweck nicht durch Schusswaffengebrauch gegen Sachen erreicht werden kann.
Der Alibischuß auf die Reifen darf ja vorher gerne sein. Wers braucht.
Geschrieben von Gerhard Bayer§ 60 (2) Schusswaffen dürfen gegen Personen nur gebraucht werden, um angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, ist nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder einer gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist.
Das kann man nachher noch entsprechend ermitteln. Und in dem Fall wäre das m.E. jederzeit begründet gewesen...
Geschrieben von Gerhard Bayer... die Arbeitsgrundlagen, die Du bei den Kollegen in Flecktarn gelernt hast sind halt nicht alle im zivilen Leben anwendbar ...
Na ja. Ich sag ja. Wer nicht will, darf sich nachher über mangelnden Erfolg der Maßnahme nicht beschweren. Und wer den Erfolg seines Handelsn will, der muß natürlich auch entsprechend handeln.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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| 15.03.2009 18:16 |
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Jürg7en 7B., Bad Krozingen |
| 15.03.2009 18:20 |
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Jens7 F.7, Wernau |
| 15.03.2009 18:32 |
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., München | |