Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
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Thema | Richtlinien zur Ausstattung? | 27 Beiträge |
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 549231 |
Datum | 20.03.2009 12:06 MSG-Nr: [ 549231 ] | 10691 x gelesen |
Persönliche Nachricht (über myForum)
Ich antworte jetzt als Schriftführer des Werkfeuerwehrverbandes Bayern.
A) In Deutschland ist Feuerwehrrecht Landesrecht des jeweiligen Bundeslandes.
B) In Deutschland wird unterschieden zwischen "Werkfeuerwehr" (betriebliche Feuerwehr mit staatlicher Anerkennung, ersetzt auf dem Firmengelände die öffentliche Feuerwehr; Ausbildung, Ausrüstung und Stärke etc. ist in einem amtlichen Genehmigungsbescheid geregelt).
Parallel dazu gibt es die "Betriebsfeuerwehr", die staatlich nicht gereget ist. Hier kann jeder Unternehmer eine Selbsthilfetruppe einfach Betriebsfeuerwehr nennen und eigenmächtig entscheiden wie er sie ausbildet und ausrüstet. Eine Betriebsfeuerwehr ist mit dem Eintreffen der öffentlichen Feuerwehr dieser immer untergeordnet.
C) Die Einrichtugn einer betrieblichen Feuerwehr kann erfolgen aus "eigenwirtschaftlichen Interesse" des Unternehmens oder auf Anordnung der zuständigen Behörde, wen das öffentliche Sicherheitsinteresse dies gebietet.
D) Bei der WERKfeuerwehr legt der Genehmigungsbescheid nach einer sachlichen Prüfung der Risiken und Gefährdungspotentiale fest welche Ausrüstung, Ausbildung und Mannschaftsstärke vorzuhalten / zu erfüllen ist.
E) Für best. Arten von Werkfeuerwehren gibt es internationele Vorschriften die zu erfüllen sind. z.B: ICAO-Richtlinien für Flughäfen. Flughafenfeuerwehren sind in Deustchland entweder Betriebsfeuerwehren oder bei den Verkehrsflugplätzen Werkfeuerwehren.
F) In der sonst. Industrie gibt es das Regelwerk des VDS (Sachversicherer) die im Merkblatt 2034 "Nichtöffentliche Feuerwehren" entsprechende Kataloge erstellt haben, was eine betriebliche Feuerwehr einhalten muß, damit sie im rahmen der Versicherungsprämie einen Rabatt erhält.
G) Im Werkfeuerwehrverband Bayern gibt es einen Ausrüstungsvorschlag als Minimalkonzept für "betriebliche Selbsthilfekräfte" der ein Ausrüstungs- /Ausbildungsminimum definiert. Das Konzept wird am 24. April 2009 veröffentlicht. Dieses Konzept ist mit dem Werkfeuerwehrverband deutschland abgestimmt. Es wird daher wohl das Minimalkonzept Deutschlandweit werden, das wir als Fachverband ansehen/fordern.
H) Einzelvorschriften aus dem Bereich der Petrochemie und sonst Chemie wird es auch geben (z.B. international amerkanntes Regelwerk und Stand der Technik). Da ich selber nicht aus deiser Branche stamme kann ich ad hoc hier nichts belastbares sagen.
Weiteres bei Bedarf per PN
Volker Leiste
..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...
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