Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | FW in den Niederlanden, war: LF für die WV | 19 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 549472 |
Datum | 22.03.2009 10:11 MSG-Nr: [ 549472 ] | 4665 x gelesen |
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Jugendfeuerwehr
Jugendfeuerwehr
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Hallo,
Geschrieben von Gerhard Bayerzumindest für die Jugendarbeit (=JF) und Hessen verweise ich auf § 8 HBKG, der die JF als "soll" anführt und die Gemeinde zur Förderung der JF anhält .
das NBrandSchG sieht z.B. in den Jugendfeuerwehren kein "soll", sondern ein "kann". Siehe § 11, Abs. 3, Satz 1. Ich mag mich jetzt nicht noch durch die anderen 14 arbeiten, aber eine Regelung wie in Hessen dürfte sich eher in der Minderheit der Gesetze finden lassen.
Geschrieben von Gerhard Bayer... mit reiner Fw-Ausbildung sind keine Jugendlichen zu halten ...
Da stimme ich dir zu.
Grüße
Micha
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| 19.03.2009 22:11 |
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Lutz7 R.7, Weener LF für die WV | |