Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Gewichtsverteilung in Fahrzeugen | 46 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 551666 |
Datum | 03.04.2009 11:40 MSG-Nr: [ 551666 ] | 11768 x gelesen |
1. Verwaltungsakt
2. Vorderachse
1. Verwaltungsakt
2. Vorderachse
Moin
Geschrieben von Thomas EdelmannDoch es ist Aufgabe des Beschaffers eine brauchbare Lösung zu fordern. Die ausschreibungstaugliche Formulierung dieses Umstands bist du mir nach wie vor schuldig ;o)
Geschrieben von Thomas EdelmannAber es gibt ja "Experten" die lassen sich vom Aufbauer ein Angebot stricken mit "viel hilft viel", dezente Hinweise des Aufbauers werden großzügig ignoriert und möglichst auf vermeintliche oder tatsächliche Alleinstellungsmerkmale geschaut. Nochmal, ich spreche nicht von überfrachteten Karren oder döseligen Beschaffern, sondern von 100%ig richtlinientreuen Fahrzeugen, die einfach nur fahren wie eine Kuh Schlittschuh läuft. Und sowas gibt es.
Geschrieben von Thomas EdelmannWenn man vom Aufbauer Angebote anfordert, dann sollte man da Gewichtsverteilungen mit anfordern. Ack
Geschrieben von Thomas EdelmannErgibt sich dann eine VA Last von 30%, dann sollte man seine Fahrzeugplanung stark überdenken. Nach Angebotseingang? Willst du dann die Ausschreibung aufheben, weil dir die VA zu leicht ist, obwohl alles im Rahmen des Erlaubten liegt?
Mir fällt als einzige Variante ein, in die Ausschreibung aufzunehmen "Die VA-Last muss in jedem Beladezustand mindestens bei xx% des tatsächlichen Gewichts liegen". Und xx dann >30.
Mit dem Risiko, dass dein Wert zu hoch liegt, und dir keiner was anbietet.
Gruß
Sebastian
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
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