Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Gewichtsverteilung in Fahrzeugen | 46 Beiträge |
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 551677 |
Datum | 03.04.2009 12:09 MSG-Nr: [ 551677 ] | 11786 x gelesen |
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Bürgerliches Gesetzbuch
Geschrieben von Sebastian WeißNach Angebotseingang? Willst du dann die Ausschreibung aufheben, weil dir die VA zu leicht ist, obwohl alles im Rahmen des Erlaubten liegt?
Es läuft doch anders rum, FF xyz braucht ein neues Fahrzeug.
Die Gemeinde sagt ja aber was kostet das?
Man holt Angebot ein um ein Vorstellung zu bekommen was es gibt und was es so kostet.
Die Geminde sagt ja ok und plant für den Haushalt vor.
Man schaut sich die verschiedenen Angebote an, bastelt daraus eine Ausschreibung und veröffentlicht sie.
Auf die Ausschreibung bieten ein oder mehrere Hersteller an, der günstigste Anbieter erhält den Zuschlag.
Ausschreibungen funktionieren immer nur wenn man eine genaue technische Lösung ausschreibt. Deshalb fragt man die Hersteller vorher und da kann man dann Achslasten erfahren.
Stellt man dann fest, dass das HLF 20/16 mit 4000l Tank und 2 Haspeln mit je 8 B-Schläuchen und Standrohr und Verteiler hinten zu schwer und vorne zu leicht ist, dann sollte man anfangen seine Wunschvorstellung zu überdenken.
Hat man dann eine technische Lösung mit sinnvollen Achslasten (und 30% VA Last ist nicht sinnvoll) schreibt man diese Lösung aus. Man erwähnt die Achslast und fordert diese und einige andere Dinge als zugesicherte Eigenschaft im Sinne von $$xy BGB und läßt das durch Wiegeprotokolle dokumentieren.
Geschrieben von Sebastian WeißMir fällt als einzige Variante ein, in die Ausschreibung aufzunehmen "Die VA-Last muss in jedem Beladezustand mindestens bei xx% des tatsächlichen Gewichts liegen". Und xx dann >30.
Dafür gibt es Fachleute.
Geschrieben von Sebastian WeißMit dem Risiko, dass dein Wert zu hoch liegt, und dir keiner was anbietet.
Da sowas schon vor der Ausschreibung geklärt ist, ist das kein Grund für die Hersteller nicht anzubieten.
Gruß
Thomas
Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion
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