Rubrik | Techn. Hilfeleistung |
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Thema | Airbag-Screening und Schnittmarkierungen | 36 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W | 551850 |
Datum | 04.04.2009 13:02 MSG-Nr: [ 551850 ] | 11944 x gelesen |
Feuerwehrgesetz
Geschrieben von Christian FischerTrifft der Trupp auf ein Problem meldet er und dann kommt Plan B.
Ok.
Geschrieben von Christian FischerNatürlich sind die Kennzeichnungen so gesetzt, daß auch ein paar cm "Arbeitstoleranz" für unsere vergleichsweise groben Werkzeuge drinne sind.
Aber mal eben 10cm weiter unten schneiden ist falsch.
Ok.
Geschrieben von Christian FischerDas ist eine vergleichsweise enge Form der Führung. Erleichters aber das Arbeiten auch mit Personal, das "nur" das Gerät sicher bedienen kann ohne den gesamten taktischen Bereich im Hinterkopf haben zu müssen.
Durchaus valider Ansatz. Wie stellst du aber sicher, dass der Trupp auch beim spreizen, drücken, ziehen richtig ansetzt?
Grüße,
Sebastian
§2, FwG BW:
"Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen."
Von Löschen steht hier nichts.
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