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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Airbag-Screening und Schnittmarkierungen | 36 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W | 552242 | ||
Datum | 06.04.2009 22:21 MSG-Nr: [ 552242 ] | 11601 x gelesen | ||
Hi Thomas. Ein klares: Jein ;-) Das ganze ist momentan ja nur eine Idee. Ich sage nicht dass es schon Einsatzfähig und mit alle Eventualitäten durchdacht ist. Aber Grundsätzlich könnte diese Markierungen jeder vornehmen, der eine Gefahrenstelle erkennt. Wenn ich einen Retter innen habe, der den Innenraum auf Gefahrenquellen untersucht, dann kann er diese auch gleich markieren. Gruß, Sebastian §2, FwG BW: "Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen." Von Löschen steht hier nichts. | ||||
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