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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Unterlassende Hilfeleistung Leitstelle? | 48 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 555037 | ||
Datum | 21.04.2009 23:53 MSG-Nr: [ 555037 ] | 9161 x gelesen | ||
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Geschrieben von Dirk Brokatzky Ja ganz sicher für den Notruf 112, gilt dies aber auch für die Bänder der 19222? Oder wird gesagt, alles was aufgezeichnet wird muss auf jeden Fall rausgegeben werden? Die herausgabe der Bänder ist ja keine Bitte der Staatsanwaltschaft. Regelhaft ist die Grundlage für die Herausgabe solcher Bänder ein Durchsucherungsbeschluss für die entsprechenden Räumlichkeiten mit der Maßgabe alle Materialen bezüglich der Vorgänge an einem bestimmten Tag beschlagnahen zu dürfen. Im einfachsten Fall werden diese Materialien so herausgegeben und die ermittlungsbehörde zieht zufrieden ab.... | ||||
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