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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Neue Dienstkleidung NRW ab 01.05.2009! | 106 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 555114 | ||
Datum | 22.04.2009 13:54 MSG-Nr: [ 555114 ] | 57643 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Andreas Bräutigam Andererseits ist die optische Einheitlichkeit der EINZIGE Zweck des Erlasses. naja, d.h. dann also nicht nur für die "Aktiven" das ganze beschaffen sondern auch noch für die Alters- und Ehrenabteilung. Auch nicht schlecht... Aber mal ganz nebenbei: Man musste wieder was neues erfinden... Einfach zu sagen, wie manche anderen Bundesländer Hupf 2/3 und gut ist, ging wohl nicht.. LIeber was eigenen, teureres... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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