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Thema | Bayern: mehr SoSi-Berechtigungen für KBM/SBM | 27 Beiträge |
Autor | Dani8el 8R., Wuppertal / NRW | 555960 |
Datum | 27.04.2009 16:44 MSG-Nr: [ 555960 ] | 8531 x gelesen |
Infos: | 23.04.09 Blaulichtberechtigung_fuer_Kreisbrandmeister.pdf
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Hochdruck
Hochdruck
Kreisbrandmeister
Kreisbrandmeister
Die Frage nach deiner Ausbildung, die Michael Roleff gestellt hat, ist ja bisher immer noch unbeantwortet. Würde mich auch interessieren.
Außerdem würde mich interessieren ob du direkt aus HD oder aus dem Landkreis kommst. Denn in HD sind die Einsatzleiter vermutlich bei den meisten Großeinsätzen Kräfte der Berufsfeuerwehr. Nur im Ausnahmefall wird dann der zuständige BBM oder dessen Vertreter an der Einsatzstelle aufschlagen. (Siehe hierzu §22 FWG BaWü)
Wenn du im Landkreis bist, dann liegt die Zuständigkeit in erster Linie beim örtlichen Feuerwehrkommandanten. Und eventuell je nach Lage auch noch beim jeweils zuständigen KBM, oder dessen Vertreter.
Die Mitarbeiter der Brandschutzaufsicht, die du nennst, sagen mir nichts. Denn die Aufsicht wird eigentlich vom zuständigen KBM, dessen Vertreter oder (bei Landkreisen) im absoluten Ausnahmefall vom BBM, bzw. dessen Vertreter wahrgenommen.
Somit kann ich die Aussage, dass ein Rudel aufgetreten ist, dass sich vor Ort informieren lassen wollte, nicht anchvollziehen. Denn dies ist auf Grund der geschilderten Struktur nur sehr schwierig möglich.
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| 23.04.2009 21:12 |
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Stef7an 7A., Poing |
| 23.04.2009 21:19 |
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., Kirchheim unter Teck | |