Rubrik | First Responder |
zurück
|
Thema | Unterlassene Hilfeleistung durch RLS | 24 Beiträge |
Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 557886 |
Datum | 10.05.2009 10:51 MSG-Nr: [ 557886 ] | 8238 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Strafgesetzbuch
Tach zusammen!
Bevor man hier meiner Meinung nach den Begriff "Unterlassene Hilfeleistung" ins Spiel bringt, sollte man sich Gedanken machen, ob es denn tatsächlich so ist, das dieser Tatbestand erfüllt sein könnte.
§ 323c Unterlassene Hilfeleistung.
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Geschrieben von Thomas Mandler...bei eintreffen der feuerwehr...
Geschrieben von Thomas MandlerDer erste freie RTW traf nach 22 Min. ein
Somit hat der Disponent Hilfe geleistet, nämlich Feuerwehr und Rettungsdienst alarmiert und zum Einsatzort entsandt. Das Konstrukt um den § 323 c StGB fällt somit meiner Meinung nach in sich zusammen.
Alles andere sind interne Abläufe, die u.U. zu optimieren wären!
MfG
Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 09.05.2009 10:40 |
|
., Kriegsfeld |
| 09.05.2009 10:54 |
|
., Neuburg | |