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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | FF-Mitglied Ehrenbeamter | 21 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 558093 | ||
Datum | 11.05.2009 19:48 MSG-Nr: [ 558093 ] | 16087 x gelesen | ||
Hi, kurze Frage: Gibt es Bundesländer, in denen FF-Mitglieder in bestimmten Funktionen (oder allgemein) Ehrenbeamte sind? Ich dachte mir wäre so gewesen... Und wenn wir grad dabei sind: Kann man verallgemeinernd sagen, inwiefern für Ehrenbeamte z.B. auch so Sachen wie Fürsorgepflicht des Dienstherren gelten? mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | ||||
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