alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikSonstiges zurück
ThemaBrandschutzbestimmung5 Beiträge
AutorPasc8al 8 v.8, Potsdam/Drewitz / Brandenburg558648
Datum14.05.2009 21:37      MSG-Nr: [ 558648 ]4273 x gelesen

Hallo zusammen mein Name ist Kalle.

Ich habe da mal eine Frage.

Es ist so meine Oma wohnhaft in einem Neubaublock hat ein Problem. Sie soll einen Schuhschrank weck räumen und da wollte ich wissen wie weit er in denn Treppenaufgang herraus ragen darf und kann.
Zur Info der Schrank steht schon seit 8 Jahren da und keinen hat es gestört es ist nur die Rache des Nachbarns da meine Oma einen alten verdrecken und stickenden Abtretter weckgeschmissen hat, daruf hin machte der Nachbar eine Beschwerde bei der Wohnugsgenossenschatf. Die meine das es kinder sache ist. Ich brache genau Angaben wie weit der Schrank hinaus gucken darf. Er steht zwischen einem Stromschacht und der Hauswand



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

 antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 14.05.2009 21:37 Pasc7al 7 v.7, Potsdam/Drewitz
 14.05.2009 22:07 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 14.05.2009 22:13 Patr7ick7 K.7, Soest
 15.05.2009 07:21 Pasc7al 7 v.7, Potsdam/Drewitz
 14.05.2009 23:30 Volk7er 7L., Erlangen

1.159


Brandschutzbestimmung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt