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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Hanraths Klage gegen Untersagungsverfügung abgewiesen! | 90 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 559607 | ||
Datum | 21.05.2009 14:33 MSG-Nr: [ 559607 ] | 66055 x gelesen | ||
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Wenn ich das Pamphlet richtig verstehe, wollen die nur, das die "Eingeladenen" bei den Prüfungen - ähm - der Prüfung zum Brennverhalten (man halte einen kleinen Gasbrenner an die Stiefel) zuschauen. Dem Notar kann es im Prinzip egal sein, solange er für seine Arbeit bezahlt wird. Ich denke, aus der Aktion wird deutlich, welche kriminelle Energie und dummhafte Ignoranz gegenüber Tatsachenfeststellungen dahintersteckt. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | ||||
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