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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Vergaberecht: kein Zuschlag für den günstigsten Bieter :-() | 11 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 559969 | ||
Datum | 24.05.2009 19:25 MSG-Nr: [ 559969 ] | 7225 x gelesen | ||
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hallo, Als interessierter Bürger meiner Stadt bin ich über eine Vergabe einer Ersatzbeschaffung für den Stadtgärtnerei gestolpert. Da wurde dem Gemeinderat empfohlen dem zweitgünstigen Bieter bei einer Differenz von knappen 10.000 Euro bei einem Auftragsvolumen vom ca. 60.000 Euro den Zuschlag zu erteilen. Ersatzbeschaffung für den Spindelmäher (Sportplätze) für die Stadtgärtnerei Mir kommt da die Differenz recht hoch vor. Interessant ist hier die Begründung. Wenn man das ganze nun z.B. auf die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges überträgt dann könnte man den EIndruck gewinnen das auch da bei entsprechender Begründung eine solche ähnliche Preisdifferenz möglch wäre. Ich dachte das Vergaberecht gibt da enge Grenzen vor. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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