Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
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Thema | Arbeitszeiten | 10 Beiträge |
Autor | = an8ony8m =8 a8., / | 560904 |
Datum | 29.05.2009 12:39 MSG-Nr: [ 560904 ] | 9789 x gelesen |
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Hallo!
Ich arbeite seit langer Zeit in einer WF im Einsatzdienst. Unser Schichtmodell basiert auf einem 24/24 System = 1 Tag 24 Std Dienst, 1 Tag frei. Jeder 6. Dienst entfällt (Freischicht). Im Jahr hat man dann noch 6 frei wählbare Freizeiten, die wir dann wählen kann, wenn genug Personal im Dienst ist. Urlaub geht nur 3 von 18 Mann parallel und RS nur einer von 5 (Also doppelt eingeschränkt).
Innerhalb der 24 Std haben wir 11 Std Regelarbeitszeit, in der wir zum größten Teil Pforten besetzen, Melder prüfen, Fahrzeuge überprüfen, und alles was anfällt abarbeiten. Ausbildung ist von 18-20 Uhr nach 9 Std AZ, was natürlich nicht sehr produktiv ist.
Ca 3 mal im Monat wird die AZ in die Nacht verlegt: Morgens in den Dienst, eine Stunde FZ auf Einsatztauglichkeit überprüfen, dann Ruhezeit bis 18:30 und die ganze Nacht bis 7 Uhr Dienst mit festen Kontrollfahrten, Lkwabfertigungen und allen anfallenden Arbeiten wie Störungen abarbeiten usw. Der Tag danach ist natürlich gelaufen und am nächsten Tag wieder 24 Std. Dienst.
Ich besetze als RA noch "nebenher" einen Werksinternen RTW, soll irgendwann noch die Gefahrgutchecks an den LKW´s übernehmen, mache jetzt eine Prüfung , um eingeschlossene Personen aus Aufzügen zu befreien, Bin Feuerlöschergerätewart, Atemschutzgeräteträger G26 III. Den Sport dafür müssen wir in unserer Freizeit privat leisten, da die Firam Angst vor Arbeitsunfällen hat.
Natürlich bin ich froh, das ich einen relativ sicheren Arbeitsplatz habe, aber i.m. sind mir 288 Std/Monat mit 11 Std AZ/Dienst + Einsätzen zuviel.
Ist die AZ eigendlich in solcher Höhe noch zulässig? jeder sagt was anderes und keiner weiß genaues. Die Opt Out Regelung, die es ja für uns gibt, MUSSTEN wir unterschreiben, da es sonste ein Beschäftigungshinterniss gäbe.
Wie ist die Situation diesbezüglich bei anderen Werkfeuerwehren?
Anonymität ist normalerweiße nicht mein Ding, aber hier ist Sie wohl angebracht.
Mit kollegialen, ausgebrannten Grüßen
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| 29.05.2009 12:39 |
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= an7ony7m =7 a7. | |