Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Zuordnung Ausbildung BF - FF | 16 Beiträge |
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 561968 |
Datum | 04.06.2009 13:56 MSG-Nr: [ 561968 ] | 7560 x gelesen |
Infos: | 04.06.09 BaWü: Anerkennung Ausbildung BF - FF
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Berufsfeuerwehr
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
gehobener Dienst
Hola,
ich brauche mal kurz Unterstützung in folgender Frage:
Ich meine erst kürzlich in einem offiziellen Schriftstück gelesen zu haben, wie Lehrgänge bzw. Laufbahnen bei der BF in der FF anerkannt werden können/sollen, z.B. nach dem Muster gD Feu --> Zugführer FF.
Natürlich komme ich jetzt aber nicht mehr darauf wo ich das gelesen zu haben meine, daher die Frage: Kennt jemand derartige oder ähnliche offizielle Zuordnungen inklusive Quelle?
mkG
Adrian Ridder
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atemschutzunfaelle.eu
"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen
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| 04.06.2009 13:56 |
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Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal | |