Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Wieder einmal Bilder Atemschutz mit Jeans... | 105 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner im Rheinland / NRW physisch, Baden emotional | 562728 |
Datum | 07.06.2009 19:21 MSG-Nr: [ 562728 ] | 40377 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Persönliche Schutzausrüstung
Gesetzliche Unfallversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Tach, Post!
Geschrieben von Thomas EdelmannIch beziehe diesen Satz auf gezeigte Bilder mit FA in HUPF oder sonstiger PSA zur Brandbekämpfung. Die von mir zitierten Sätze schreiben ohne Bezug auf andere Vorschriften Schnittschutzhosen für den Einsatz von Kettensägen vor.
Die FwDV1 schreibt gar keine Schutzausrüstung vor. Wie bereits angemerkt verweist die FwDV1 lediglich auf andere Rechtsquellen.
Geschrieben von Thomas EdelmannWürde sich Schnittschutzkleidung nur aus dem von dir zitierten Satz und der GUV Forsten herleiten, würde kaum eine Feuerwehr nach GUV arbeiten, da der Schnittschutz in Stiefeln in der Regel fehlt.
Die UVV "Forsten" ist nach Meinung einiger Unfallversicherer nicht auf die Feuerwehr anwendbar (weil die konsequente Anwendung der UVV "Forsten" faktisch auf ein Einsatzverbot der Feuerwehren hinauslaufen würde), vermutlich deshalb wird sie im Anhang der UVV "Feuerwehren" auch nicht gelistet.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009)
Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären...
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