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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | SoSi Ordnungsamt | 129 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen | 563252 | ||
Datum | 11.06.2009 10:01 MSG-Nr: [ 563252 ] | 21860 x gelesen | ||
Kurze Zwischenfrage: Haben diese Fahrzeuge dann auch tatsächlich Sonderrechte? Die genannten Organisationen (Ordnungsamt, Verkehrsbetriebe, Energieversorger) werden ja nicht explizit in §35 StVO aufgeführt. Woraus ergibt sich dann das Recht, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen? Oder wird nur mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn gefahren, ohne dabei die Höchstgeschwindigkeit zu übertreten und ohne über rote Ampeln zu fahren? Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr. | ||||
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