News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Köln: Polizeifahrzeug in Fußgägnergruppe - 5 Verletzte | 43 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 563303 | ||
Datum | 11.06.2009 13:17 MSG-Nr: [ 563303 ] | 5649 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Andreas Bräutigam Sofern der FahrzeugFÜHRER daneben sitzt: Selbstverständlich! Ich hoffe, das ist Teil so ziemlich jeder StVO-Belehrung... Hallo, liest man die Beiträge zu den Themen "Unfälle" und "Maschinisten" glaube ich eher nicht, dass dies so gelehrt wird. Regelmäßig wurde von vielen Beitragsschreibern darauf hingewiesen, das der Fahrzeugführer entscheidet ob mit oder ohne Sonderrechte gefahren wird und sich der ansonsten aus den Angelegenheiten des Fahrzeugfahrers herauszuhalten hat. Was die praktischen Auswirkungen nach einem EigenVU betrifft ist mir auch kein Urteil bei Feuerwehr und Rettungsdienst bekannt, wo der Fahrzeugführer ebenfalls verurteilt wurde. Wäre vielleicht ein neuer Ansatz um die Gefahren bei Einsatzfahrten besser aufzuarbeiten. Mal sehen, vielleicht meldet sich noch einer der Juristen zu Wort. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|