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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | UVV Leitern und Tritte | 3 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 564262 | ||
Datum | 16.06.2009 12:53 MSG-Nr: [ 564262 ] | 4571 x gelesen | ||
Hallo allerseits, mal eine Frage an die Experten der Arbeitssicherheit. Womit begründer der GUV dieses Absatz? "§ 18. (1) Der Unternehmer hat Leitern und Tritte in der erforderlichen Art, Anzahl und Größe bereitzustellen. (2) Versicherte dürfen ungeeignete Aufstiege anstelle von Leitern und Tritten nicht benutzen. Zu § 18 Abs. 2: Werden Leitern vorwiegend von weiblichen Personen benutzt, sind Stufenleitern zu empfehlen." Verwirrte Grüße Johannes | ||||
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