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Thema | Gebühren für Fehleinsätze (war: Rauch erzeugen im Wald) | 13 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 565465 | ||
Datum | 22.06.2009 20:37 MSG-Nr: [ 565465 ] | 5817 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von Sebastian Kahl Dieses ergibt sich i.d.R. aus der Gebührenordnung für die Feuerwehr der jeweiligen Gemeinde. zu über 90% ist dort der Passus enthalten, dass Fehlarlame von dem Verursacher zu tragen sind. in welchen Bundesländern ist das denn so möglich? Für NRW sehe ich (abgesehen von den Betreibern von BMA) keine Rechtsgrundlage dafür. Gruß, Henning | ||||
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