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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Verkauf von Himmelslaternen | 75 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 566884 | ||
Datum | 28.06.2009 17:26 MSG-Nr: [ 566884 ] | 42590 x gelesen | ||
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Geschrieben von Dirk Brokatzky Zumindest für der Reg.Bez. D-dorf-Köln gilt wohl ein generelles Verbot. Hallo, nicht das ich daran Zweifel habe. Aber kannst Du mir bitte sagen wo das steht? Ich wohne und arbeite im Bereich RB Köln und möchte neben der passenden Antwort auch eine Hilfestellung geben können. Nur zu sagen "das ist verboten" wird oft nicht akzeptiert. Und da wir häufiger Anfragen (viel mehr Info) bekommen, das die Dinger gestartet werden, wäre ein Quellennachweis für den Bereich Köln mehr als hilfreich Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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