Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Petition, war: Neuer FF-Führerschein offentsichtlich durch... | 33 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 567516 |
Datum | 01.07.2009 14:50 MSG-Nr: [ 567516 ] | 10707 x gelesen |
Infos: | 01.07.09 Feuerwehr-Führerschein muss sich jetzt bewähren 05.06.09 Deutscher Bundestag - Petitionen
|
Themengruppe: | Führerscheine |
Geltungsbereich des Führerscheins der Klasse B erweitert
Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und des Bundeskatastrophenschutzes können in Zukunft mit dem Führerschein der Klasse B auch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren.
Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/131/1613108.pdf ) zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes stimmte der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 01.07.2009 in geänderter Fassung zu. Bei Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten, den technischen Hilfsdiensten und dem Katastrophenschutz stehen laut Begründung immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung, da seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen ist seitdem eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich. Lediglich Führerscheininhaber, die vor dem 01.01.1999 ihren Führerschein gemacht hätten, könnten aufgrund des für sie geltenden Bestandschutzes auch diese Fahrzeuge mit dem bisherigen Führerschein der alten Klasse 3 fahren. Um die Einsatzfähigkeit zu erhalten, müsse der Kreis der Fahrer von Einsatzfahrzeugen erweitert werden, heißt es zur Begründung.
Zugestimmt hat der Ausschuss bei der Beratung einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, indem unter anderem geregelt wird, unter welchen Bedingungen die zuständigen obersten Landesbehörden den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten und den Technischen Hilfsdiensten Fahrberechtigungen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen und von 4,75 Tonnen erteilen können und dass diese nur für die Aufgabenerfüllung der Hilfsdienste genutzt werden dürfen. Entschließungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP blieben hingegen erfolglos. Darin ging es um den erneuten Erwerb der Grundqualifikation. Der Bundestag wird über diese Änderung der Straßenverkehrsgesetzes abschließend am 02.07.2009 entscheiden.
Lieben Gruß,
das Netzwerk-Rettungsdienst Team.
Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis!
Andreas Leutwein
![](b/dhk.jpg) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 05.06.2009 22:47 |
![](b/null.gif) |
., Bad Hersfeld Neuer FF-Führerschein offentsichtlich durch... |
| 05.06.2009 22:51 |
![](b/e.gif) |
Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd |
| 05.06.2009 22:54 |
![](b/e.gif) |
., Bad Hersfeld |
| 01.07.2009 14:50 |
![](b/e.gif) |
Andr7eas7 L.7, Sindelfingen | |