Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Fahrerlaubnis für 3,5t mit Anhänger (war:Petition | 28 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 567719 |
Datum | 02.07.2009 15:46 MSG-Nr: [ 567719 ] | 9429 x gelesen |
Moin
Geschrieben von Matthias OttHeißt dann, dass egal wie schwer der Hänger ist, der Zug insgesamt nicht über 3,5 to. wiegen darf. Und das ist nach wie vor falsch, egal wie oft es wiederholt wird. Der Satz den zu zitiert hast ist folgendermaßen "aufzudröseln":
(auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg)
Also entweder ein Anhänger bis 750 am 3,5tonner, dann Zuggewicht bis theoretisch 4,25t möglich.
Oder Anhänger mit zGM über 750kg und unter der Leermasse des Zugfahrzeugs: Dann nur max. 3,5t Zuggewicht.
Das ist nicht unbedingt logisch, ist aber trotzdem so ;o)
Gruß
Sebastian
--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
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| 02.07.2009 11:31 |
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