Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Das Wespennest - oder Arbeitsschutz im Ehrenamt | 78 Beiträge |
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 567864 |
Datum | 03.07.2009 10:39 MSG-Nr: [ 567864 ] | 25120 x gelesen |
Infos: | 05.07.09 Leitfaden "In 17 Schritten zum Arbeitsschutzmanagement", IHK Mittlerer Niederrhein 04.07.09 StGB - SmS - Sicher mit System
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Geschrieben von Ulrich Cimolinofür wie wahrscheinlich hältst Du es, dass da jemand Zeit/Geld für Arbeitsschutzfachkräfte investiert.
nun ja, grundsätzlich gelten die Pflichten aus dem ArbSchG und ASiG auch für das Ehrenamt, insofern haben die (Kosten-)Verantwortlichen theoretisch da gar keine Wahl... wie das in praxi aussieht ist bekannt.
Nur da sehe ich das Grundproblem, wo auch ein gewisse Maß Heuchelei im Spiel ist, wenn man das so nennen kann: Es wird das hohe Lied des Ehrenamtes gesungen, andererseits aber eben für im Endeffekt gleiche Arbeit (z.B. wie bei der BF) ganz andere Unterstützungsleistungen angeboten.
Geschrieben von Ulrich Cimolinoetliche davon legen großen Wert darauf, dass das auch so bleibt...
Deswegen Unterstützungsleistung, dass die dann auch angenommen werden müssen ist auch klar. Dies wiederum ist dann aber das Problem des Dienstherrn, der eigentlich auch aus seiner Amtsverantwortung heraus darum bemüht sein müsste, dass bspw. sein ehrenamtlicher Kdt. z.B. die städtische FASi (die ja "eh da" ist) bei einer Beschaffung o.ä. mit einbindet...
mkG
Adrian Ridder
Take Care, Be Careful, Stay Safe!
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atemschutzunfaelle.eu
"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen
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| 03.07.2009 10:01 |
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Udo 7B., Aichhalden |
| 03.07.2009 10:10 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 03.07.2009 22:15 |
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Thom7as 7M., Menden/ Sauerland |
| 03.07.2009 10:15 |
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Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal |
| 03.07.2009 10:18 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 03.07.2009 10:39 |
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Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal |
| 03.07.2009 16:23 |
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Udo 7B., Aichhalden |
| 03.07.2009 17:51 |
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Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal |
| 03.07.2009 19:11 |
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Udo 7B., Aichhalden |
| 03.07.2009 19:19 |
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Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal |
| 03.07.2009 22:09 |
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Udo 7B., Aichhalden | |