Rubrik | ABC-Gefahren |
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Thema | Konzept 'Messzug NRW' | 44 Beiträge |
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 571172 |
Datum | 20.07.2009 11:30 MSG-Nr: [ 571172 ] | 13323 x gelesen |
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Geschrieben von Andreas Bräutigamfrisch auf dem Markt: Der Messzug NRW
Da steht (Punkt 4)
Für Messaufgaben, die über die originären Aufgaben der (kreisangehörigen)
Gemeinden im Sinne von § 1 Abs. 1 FSHG hinausgehen, ist in jedem Kreis –
und analog auch in jeder kreisfreien Stadt – im Rahmen der originären Aufgaben
im Sinne von § 1 Abs. 3 FSHG mindestens ein »Messzug NRW« aufzustellen
und zu unterhalten."
weiter unten:
"4.2 Mess- und Führungsfahrzeuge
Der »Messzug NRW« besteht mindestens aus
Messzug NRW (06/2009) Seite 13 von 54
• 1 Einsatzleitwagen (ELW) 18,
• 2 Messfahrzeugen und
• 3 Messtrupps auf geeigneten Fahrzeugen."
Was ein Messfahrzeug ist steht ja auch da:
"Dessen (mess-)technische Anforderungen
entsprechen dem für das Land Nordrhein-Westfalen modifizierten
ABC-Erkundungskraftwagen (ABCErkKW) des Bundes (siehe Anlage
1)3."
Wieviele solcher Fahrzeuge gibt's denn pro Landkreis bzw. kreisfreier Stadt?
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