Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Kennzeichnung Rauchmelder | 10 Beiträge |
Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 572820 |
Datum | 28.07.2009 13:53 MSG-Nr: [ 572820 ] | 9637 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Brandmeldeanlage
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Genaue Anforderungen gibt es in den technischen Regeln nicht, aber immerhin das hier:
DIN VDE 0833-2, Kap. 6.6.1 Melder:
Brandmelder müssen in jeder Meldergruppe fortlaufend nummeriert werden (...).
DIN 14675, Kap. 5.2 Anforderungen:
Bezüglich der BMA sind ... festzulegen: ... Art und Anordnung der Melder
Da könnte man meiner Meinung nach auch die Kennzeichnung mit rein interpretieren. Auf jeden Fall sind bei den Festlegungen gem. DIN 14675 die Brandschutzdienststelle bzw. die örtliche Feuerwehr zu beteiligen.
DIN 14663, Hinweissschilder für Brandmelder
macht nur Aussagen zur Kennzeichnung verdeckt eingebauter Melder.
Lösung Deines Problems:
Ihr müsst in den örtlichen (sic!) Aufschaltbedingungen festlegen, dass die Melderkennzeichnung so auszuführen ist, dass diese von dem für die Feuerwehr zugänglichen Standort zu erkennen ist. Anhaltspunkte zur erforderlichen Schriftgröße in Abhängigkeit der Entfernung Betrachter - Schild gibt es dann in anderen DIN-Normen (zum Thema Schriftgrößen, Erkennbarkeit, etc.)
Damit gilt (wie für so viele Sachen): Sich schlau machen, was vorbereiten (Aufschaltbedingungen) und dann in der Planungsbesprechung die Forderungen stellen. Bei der Abnahme schließlich überprüfen, ob alles i.O. ist. Und es gilt auch (wie für so viele Sachen): Habe ich das vergessen, bedeutet das: Spielschulden sind Ehrenschulden. Im Bauwesen nennt sich das auch Bestandsschutz.
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