Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
zurück
|
Thema | Und immer wieder Sonderrecht und Wegerecht mit privaten PKW. | 47 Beiträge |
Autor | Bert8hol8d B8., Bergkamen / Nrw | 573129 |
Datum | 29.07.2009 21:36 MSG-Nr: [ 573129 ] | 9954 x gelesen |
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Es gibt doch ein Gesetz in dem es geregelt ist!
Wenn ich mal überlege alle würden mit 5 km/h schneller zum GH fahren (bei der Geschwindigkeit kommt dann wohl eher eine Überholaktion von anderen Verkehrsteilnehmern), dann würde eine Freiwillige Feuerwehr keine Ausrückzeit von max. 3 min erreichen. Somit währe eine FF gestorben und jede Stadt müsste an jedem Standort eine Hauptamtliche Wehr schaffen. Kosten die jedes Stadtsäckel sprengen würde!
Das heißt jetzt nicht man soll wie ein Irrer zum GH fahren!
Was ist denn mit der Zivilstreife der Polizei. Fährt die dann auch mit 5 km/h mehr zum Einsatz oder haben die dann andere Rechte?
Ich denke die Gesetzgebung sollte mal einen eindeutiges Urteil für Privatfahrzeuge geben, dann ist es für alle klar!
Und ein Feuerwehrmann/-frau muss sich keine Gedanken machen, wenn er/sie mal zu spät, weil er sich an die Verkehrsregeln halten musste, zu einem Wohnungsbrand fährt, bei dem dann Menschen zu Tode gekommen sind.
Bleibt spannend was der Fall "Castrop Rauxel" am Ende bringt! Zumindest vergraule ich mir so weitere ehrenamtliche Mitglieder.
Immer eine Unfallfreie Fahrt
Berti
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 29.07.2009 13:49 |
|
., Kierspe | |