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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Dienstpflicht im Einsatzfall? | 57 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 573340 | ||
Datum | 31.07.2009 01:51 MSG-Nr: [ 573340 ] | 13469 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Bössel wiederholtes stören der Kameradschaft ein herrlicher Gummiparagraph.. Wo fängt es an wo hört es auf? Geschrieben von Sven Bössel wiederholtes unentschuldigtes Fehlen bei Ausbildungsdiensten Das ist schon deutlich handfester.. Geschrieben von Sven Bössel Wenn man sowas vorhat, muss man aber auch auf einzelne Unregelmäßigkeiten schon reagiert haben (Ermahnungen etc., das am besten auch noch dokumentiert) und das dann schriftlich durchziehen. Problem ist das man sowas meist etwas stümperhaft plant und bei der Drohung des Entsprechenden "ich geh zum Anwalt" fallen lässt. Oder man zieht es voller Formfehler durch und das Verwaltungsgericht macht dir ganz schnell einen Strich durch die Rechnung.. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | ||||
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