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Atemschutzgeräteträger
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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
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RubrikAtemschutz zurück
ThemaAdditionsverfahren , war: Markierung Atemschutzüberwachung bzw. ...7 Beiträge
AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen573420
Datum31.07.2009 17:38      MSG-Nr: [ 573420 ]4011 x gelesen

Geschrieben von Sven KoopmannIch kenne die Problematik, dass viele Wehren alarmiert werden müssen, um genügend AGT zu haben.

Allerdings darf dies nicht zu einer zentralen Atemschutzüberwachung führen und muss scharf von einer zentralen Atemschutzlogistik/ einem zentralen Atemschutzsammelplatz getrennt werden.

Die Probleme bei einem Unterstellungswechsel vom Atemschutzsammelplatz zu einem neuen Gruppenführer und die daraus erwachsenden Führungsprobleme (siehe Tübingen) muss ich hoffentlich nicht erwähnen.



Diesen Punkt finde ich durchaus interessanter als Strandfeeling an der Einsatzstelle.

Wo liegen hier mögliche Lösungen im Rahmen des Einsatzablaufes bzw. Organisation, von personellen bzw. gesundheitstauglichen Gründen mal abgesehen.

a) Wie organisiere ich (im vorraus) Einsätze zum Beispiel: Brand eines normalen 1-2 Famileinhauses, wenn ich aus Gründen der AGT-verfügbarkeit, 3-4 Wehren alarmiere um dann je Fahrzeug durchschnittlich 2 AGT = 1 Trupp zu erhalten, mal angenommen 6 Trupps..

b) Anderer Fall, ich habe 4 AGT dabei, einer in dem Abschnitt tätigen GF hat gerade den 1. seiner 2 arbeitenden Trupps verbraucht. Nun ist die Frage unterstellen eines Trupps der Nachbarwehr, oder... GF neu einarbeiten?


Gruß Sven

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 31.07.2009 11:39 Sven7 K.7, Hamburg Markierung Atemschutzüberwachung bzw. Atemschutzsammelplatz
 31.07.2009 17:38 Sven7 N.7, Gehrden
 31.07.2009 17:52 Chri7sti7an 7F., Wernau
 31.07.2009 18:00 Sven7 N.7, Gehrden
 31.07.2009 18:03 Chri7sti7an 7F., Wernau
 31.07.2009 21:47 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 01.08.2009 00:25 Chri7sti7an 7F., Wernau
 01.08.2009 07:02 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf

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