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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Dienstpflicht im Einsatzfall? | 57 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 573645 | ||
Datum | 02.08.2009 10:56 MSG-Nr: [ 573645 ] | 12870 x gelesen | ||
Ich habe auch einen Fall.......... BayFG §6 Abs. 4 Dienstpflichten gröblich verletzt........ Ich hatte einen Anfrage bei der Reg.v.Obb. per Mail. Keine Stunde später der Anruf des Beamten bei meinem Bgm. Der mich Abends bei der FF-Übung zur Sau gemacht warum ich zur Reg. renne..... Dabei wollte ich u.a. wissen, was Dienstpflicht heißt und was ist gröblich verletzt..... zurück kam ein allgemeines blabla mit der Zurückweisung an das LRA. Worauf ich hinaus will, gegen einen Kdt. stinkst du in der Regel nicht an und keiner "hilft" dir dabei.... weil sonst würde ja keiner mehr den Job machen wollen.... Er hat entschieden...... und da das Gegenteil zu beweisen......... nahezu unmöglich Schade....... ist aber leider so, daß solche ..... Kdt. das Leben in der Wehr sehr schwer machen. Gruß Markus In Treue fest! | ||||
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