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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | kein Fahrzeug - Austritt.. | 300 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 573753 | ||
Datum | 02.08.2009 15:26 MSG-Nr: [ 573753 ] | 196358 x gelesen | ||
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Geschrieben von Florian Hartner Sicher kann man mit einem 100% Normfahrzeug auch die Einsätze abarbeiten, So, jetzt nochmal: Was willst du mit Wasser? Wasser gibt es innerorts faktisch alle 100m in Form von Hydranten. In wie vielen Fällen brauchts mehr als 1000-1200l Wasser? In wie viel Prozent dieser Fälle braucht man weit mehr als 2000l Wasser? Dazu gibts ne Studie, nennt sich WIBERA-Studie. Die lesen, drüber nachdenken und dann Schlüsse ziehen... Geschrieben von Florian Hartner Nun enstpricht das LF10/6 halt nicht mehr genau der Norm weil es mehr Wasser Da ist in euerm Fall das Wasser nicht der ausschlaggebende Punkt. Was hat eine Schiebleiter, eine Haspel etc. an einem LF 10/6 zu suchen? Das ist ein LF16/12 und sonst nix. Fehlt zum LF20/16 nur noch der Sprungretter. Das ist doch überörtlich garnicht führbar. Führbar, nicht fahrbar! Geschrieben von Florian Hartner Klar braucht man da eine Wasserförderung lange Wegstrecke oder offenes Gewässer Wenn man den Erstangriff über den Dachwerfer fährt ja. Für den Rest, dessen Wahrscheinlichkeit größer ist, kann man mit 600l Wassertankinhalt mit einem C-Rohr bei 100l/min Durchfluss 6 Minuten Sauerei machen. Wenn der Rohrführer was kann sogar ein vielfaches länger... Und in der Zeit dürfte es doch machbar sein irgendwoher Wasser zu bekommen?! Wenn nicht, dann sollte man mal seine Taktik, die sich übrigens nach der Technik richtet und nicht andersrum, überdenken... Geschrieben von Florian Hartner Für mich das kein Unsinn sondern ein schlagkräftiges gut fahrbares Feuerwehrfahrzeug was Nein, das ist ein klassisches Beispiel wie man Steuergelder verschleudert. Ein schlagkräftiges Fahrzeug ist es allemal, das hat ja niemand bestritten. Aber warum beschafft man dann nicht gleich ein LF20/16 sondern ein aufgeblasenes LF xx/xx? Wurde wohl nicht bewilligt?! MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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