Rubrik | Sonstiges |
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Thema | Schutzmaßnahmen wegen Schweinegrippe | 14 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW | 573788 |
Datum | 02.08.2009 17:38 MSG-Nr: [ 573788 ] | 6877 x gelesen |
Themengruppe: | Schweinegrippe [H1N1] |
Kreisbrandmeister
Hauptamtliche Wache
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Hauptamtliche Wache
Rettungsdienst
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Also ich möchte nun gern einfach mal wissen, ob wir im Kreis Recklinghausen überempfindlich sind oder ob es nun zur Regel wird.
Also im Kreis Recklinghausen wurde vom KBM festgelegt.
Brandschutz
HAW
Wärend des Dienstes und im Einsatz OP Mundschutz + Stündliches Händedesinfizieren! Abnahme des Mundschutzes zur Esseneinahme nur wenn niemand in der nähe ist.
Besucher nur nach Handesinfektion und mit Mundschutz
FF
Verbot von Übungsabenden und sonstigen Veranstalltungen. Betreten des GH nur noch zu Einsätzen und dann wie bei der HAW mit Mundschutz.
RD
Mundschutz, Overall + Schutzbrille für KTW RTW NEF
MFG
Sebastian
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| 02.08.2009 17:38 |
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Seba7sti7an 7K., Haltern am See | |