In der Zeitung habe ich aus einem ländlichen Gebiet gelesen, dass dort die vermutlich freiwillige Feuerwehr die Polizei bei einer Hausdurchsuchung unterstützt hat, d.h.es hat niemand aufgemacht und es ist dann die Feuerwehr gekommen und hat die Tür aufgebrochen.
Meine Frage: Ist das auf dem Lande üblich oder gibt es das gar in großstädtischeren Gegenden? Ich kenne es aus Großstädten in NRW nur so, dass die Polizei den Schlüsseldienst ruft, um Wohnungstüren aufzukriegen, nicht aber die Feuerwehr.
Ich halte persönlich übrigens aus Brandschutzgründen überhaupt nichts davon, dass die Feuerwehr in Situationen wie dieser technische Hilfe für die Strafverfolgungsbehörden leistet. Brandschutz erfordert Vertrauen in die Feuerwehr, d.h. potenzielle Melder einer Gefahr dürfen sich nicht abgeschreckt fühlen, 112 zu wählen, weil sie Vorbehalte gegen die Feuerwehr haben. Die Feuerwehr braucht auch Vertrauen in denjenigen Bevölkerungskreisen, die immer mal wieder Ärger mit Strafverfolgungsbehörden haben und das geht schlecht, wenn der Eindruck nach außen entsteht, dass Feuerwehr und Polizei gemeinsam im Dienst der Strafverfolgung arbeiten. (Deswegen bin ich auch dagegen Berufsfeuerwehrleute, wie in den neuen Bundesländern wohl üblich, als Hilfspolizisten einzusetzen.)
Gibt es eigentlich irgend eine Verpflichtung für die Feuerwehr, derartige Hilfeersuchen der Polizei anzunehmen? Ohne jetzt das Feuerwehrrecht näher zu kennen, würde ich auf den ersten Blick mal "nein" sagen, denn nach den Feuerwehrgesetzen ist Aufgabe der Feuerwehr technische Hilfeleistung nur im Not-, Unglücks- und Katastrophenfall verpflichtet, d.h. dem Rettungsdienst muss sie helfen, zur Notfallrettung die Tür aufzubrechen, nicht aber der Polizei zur Strafverfolgung. Stimmt das so?
Viele Grüße,
tino Wagner
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