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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Feuerwehr hilft bei Hausdurchsuchung | 29 Beiträge | ||
Autor | Tino8 W.8, Neuss / NRW | 574316 | ||
Datum | 04.08.2009 19:34 MSG-Nr: [ 574316 ] | 13327 x gelesen | ||
Das ist kein so gutes Beispiel, weil der Dieb hier selbst in Not war. Die Gemeinde könnte wohl nur unter Verweis auf §5 Absatz 3 Satz 3 VwVfG mit der Begründung ablehnen, dass durch die Unterstützung der Polizei beim Öffnen von Wohnungen die Brandschutzaufgabe der Feuerwehr ernstlich gefährdet ist, weil die Feuerwehrleute dann anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Wie gesagt, ich kenne das ganze nur so, dass der private Schlüsseldienst kommt und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass bei der doch Vielzahl an Hausdurchsuchungen in Großstädten da jedesmal die Feuerwehr kommen kann, wenn die Tür nicht geöffnet wird. tino255 | ||||
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