Rubrik | Techn. Hilfeleistung |
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Thema | Feuerwehr hilft bei Hausdurchsuchung | 29 Beiträge |
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 574334 |
Datum | 04.08.2009 21:47 MSG-Nr: [ 574334 ] | 12718 x gelesen |
Geschrieben von Tino WagnerOhne jetzt das Feuerwehrrecht näher zu kennen, würde ich auf den ersten Blick mal "nein" sagen, denn nach den Feuerwehrgesetzen ist Aufgabe der Feuerwehr technische Hilfeleistung nur im Not-, Unglücks- und Katastrophenfall verpflichtet, d.h. dem Rettungsdienst muss sie helfen, zur Notfallrettung die Tür aufzubrechen, nicht aber der Polizei zur Strafverfolgung. Stimmt das so?
Klare Frage, klare Antwort: Das haben wir sehr oft gemacht..
Wenn die Polizei uns anforderte, die Tür zu öffnen, dann haben wir, immer den Schutzmann im Rücken - das Schloss aufgemacht..
Reingengenn sind wir nicht,wpzu auch?
Gruß
Klaus
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