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Thema | Feuerwehr hilft bei Hausdurchsuchung | 29 Beiträge |
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 574348 |
Datum | 04.08.2009 23:09 MSG-Nr: [ 574348 ] | 12606 x gelesen |
Verwaltungsverfahrensgesetz
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Tino Wagner
Die Gemeinde könnte wohl nur unter Verweis auf §5 Absatz 3 Satz 3 VwVfG mit der Begründung ablehnen, dass durch die Unterstützung der Polizei beim Öffnen von Wohnungen die Brandschutzaufgabe der Feuerwehr ernstlich gefährdet ist, weil die Feuerwehrleute dann anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Wo ist das Problem?! Wie viele FA (SB) werden denn wohl benötigt, um eine Tür zu öffnen?! Ist deswegen gleich der Brandschutz gefährdet?! Und selbst wenn, Türöffnung abbrechen und der eigentlich Aufgabe nachkommen... ansonsten entsprechend alarmieren, ist tagsüber ohnehin doch schon vielerorts der Fall mehr zu alarmieren, um die "Tagesalarmsicherheit" zu gewährleisten.
Geschrieben von Tino Wagner
dass der private Schlüsseldienst kommt
Nun, es soll ja auch Feuerwehren, ähm Kommunen geben, die auch für eine Türöffnung durch die Feuerwehr eine Rechnung schreiben. Und die dürfte u.U. deutlich höher ausfallen als die des Schlüsseldienstes..., der Rest regelt sich dann durch die freie Marktwirtschaft...
Dieses Beispiel zeigt allerdings, wo dann auch die Feuerwehr dankend "nein" sagen sollte....
Auch hier bei uns sollte die Feuerwehr (u.a. auch wir) mal eingesetzt werden, um ein Maisfeld zu umstellen in dem sich mehrere Einbrecher versteckt hatten. Dieses wurde zum Glück frühzeitig von der Führung dankend abgelehnt.
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.
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