Die Feuerwehr wird in Amtshilfe gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz tätig, damit bleibt die Türöffnung rechtlich polizeiliche Tätigkeit, obwohl ein Feuerwehrangehöriger sie ausführt. Sollte sich die Hausdurchsuchung nachher zum Beispiel als rechtswidrig herausstellen, trägt die Verantwortung dafür nicht der Feuerwehrangehörige, der die Tür geöffnet hat, weil die Tätigkeit polizeiliche Tätigkeit bleibt.
Amtshilfetätigkeiten sind bei der Feuerwehr nicht unüblich, auch das Entfernen einer Ölspur gehört dazu, weil dies eigentlich Aufgabe des Trägers der Verkehrssicherungspflicht der jeweiligen Straße ist (jedenfalls nach ganz überwiegender Auffassung).
Das, was du, Daniel, da schilderst, ist allerdings genau der Eindruck, der auf den juristischen Laien bei solchen Aktionen entsteht, nämlich dass die Feuerwehr als Strafverfolgungsorgan tätig wird. Rechtlich ist das nicht so, aber für den Eindruck nach außen ist das egal. Und genau aus diesem Grund finde ich derartige Amtshilfetätigkeiten kritisch. Brennt es beim Durchsuchten am nächsten Tag, kommt unter Umständen auch genau der Feuerwehrangehörige, der am Vortag in Amtshilfe für die Polizei die Tür aufgebrochen hat. Und bereitet das Löschen des Brandes dann Schwierigkeiten, heißt es schnell: "Die haben extra nicht richtig gelöscht, die haben ja was gegen uns, gestern haben die uns schon die Tür aufgebrochen und uns durchsucht."
Wie gesagt, es ist mir völlig klar, dass rechtlich in dem Beispiel hier keine Durchsuchung durch die Feuerwehr vorgelegen hat und ich möchte um Gottes Willen nicht unterstellen, dass irgend ein Feuerwehrangehöriger in einer Situation wie hier sich weniger Mühe beim Brandbekämpfen als üblich gibt, aber trotzdem kann der entsprechende Eindruck entstehen und man kommt - unter Umständen auch in der Presse - ins Gerede. Und um derartiges von Anfang an zu vermeiden, sehe ich diese Amtshilfesachen im Strafverfolgungsbereich kritisch. Man sollte von einer Behörde der Größte der Polizei erwarten können, dass diese ausreichend eigene Leute hat, die eine Tür aufbrechen können, zumal eine Hausdurchsuchung zwar nicht zum täglichen Brot eines Polizeibeamten gehört, aber auf der anderen Seite auch nicht so selten ist, dass die Polizei dafür keine eigenen Leute vorhalten kann.
Tino255
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |