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RubrikTechn. Hilfeleistung zurück
ThemaFeuerwehr hilft bei Hausdurchsuchung29 Beiträge
AutorTino8 W.8, Neuss / NRW574395
Datum05.08.2009 11:09      MSG-Nr: [ 574395 ]12316 x gelesen

Die Feuerwehr wird in Amtshilfe gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz tätig, damit bleibt die Türöffnung rechtlich polizeiliche Tätigkeit, obwohl ein Feuerwehrangehöriger sie ausführt. Sollte sich die Hausdurchsuchung nachher zum Beispiel als rechtswidrig herausstellen, trägt die Verantwortung dafür nicht der Feuerwehrangehörige, der die Tür geöffnet hat, weil die Tätigkeit polizeiliche Tätigkeit bleibt.

Amtshilfetätigkeiten sind bei der Feuerwehr nicht unüblich, auch das Entfernen einer Ölspur gehört dazu, weil dies eigentlich Aufgabe des Trägers der Verkehrssicherungspflicht der jeweiligen Straße ist (jedenfalls nach ganz überwiegender Auffassung).

Das, was du, Daniel, da schilderst, ist allerdings genau der Eindruck, der auf den juristischen Laien bei solchen Aktionen entsteht, nämlich dass die Feuerwehr als Strafverfolgungsorgan tätig wird. Rechtlich ist das nicht so, aber für den Eindruck nach außen ist das egal. Und genau aus diesem Grund finde ich derartige Amtshilfetätigkeiten kritisch. Brennt es beim Durchsuchten am nächsten Tag, kommt unter Umständen auch genau der Feuerwehrangehörige, der am Vortag in Amtshilfe für die Polizei die Tür aufgebrochen hat. Und bereitet das Löschen des Brandes dann Schwierigkeiten, heißt es schnell: "Die haben extra nicht richtig gelöscht, die haben ja was gegen uns, gestern haben die uns schon die Tür aufgebrochen und uns durchsucht."

Wie gesagt, es ist mir völlig klar, dass rechtlich in dem Beispiel hier keine Durchsuchung durch die Feuerwehr vorgelegen hat und ich möchte um Gottes Willen nicht unterstellen, dass irgend ein Feuerwehrangehöriger in einer Situation wie hier sich weniger Mühe beim Brandbekämpfen als üblich gibt, aber trotzdem kann der entsprechende Eindruck entstehen und man kommt - unter Umständen auch in der Presse - ins Gerede. Und um derartiges von Anfang an zu vermeiden, sehe ich diese Amtshilfesachen im Strafverfolgungsbereich kritisch. Man sollte von einer Behörde der Größte der Polizei erwarten können, dass diese ausreichend eigene Leute hat, die eine Tür aufbrechen können, zumal eine Hausdurchsuchung zwar nicht zum täglichen Brot eines Polizeibeamten gehört, aber auf der anderen Seite auch nicht so selten ist, dass die Polizei dafür keine eigenen Leute vorhalten kann.


Tino255



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 04.08.2009 18:46 Tino7 W.7, Neuss
 04.08.2009 18:52 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 04.08.2009 19:03 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 04.08.2009 19:19 Jens7 M.7, Siele
 04.08.2009 19:34 Tino7 W.7, Neuss
 04.08.2009 19:36 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 04.08.2009 20:10 Tino7 W.7, Neuss
 04.08.2009 20:34 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 04.08.2009 21:29 Tino7 W.7, Neuss
 04.08.2009 21:55 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 04.08.2009 23:09 Lars7 T.7, Oerel
 05.08.2009 00:16 Alex7and7er 7 R.7, Hof
 05.08.2009 01:09 Chri7sti7an 7H., Stadtlohn
 05.08.2009 09:18 Kai 7R., Lemgo
 05.08.2009 09:39 Flor7ian7 M.7, Witten
 05.08.2009 10:10 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 04.08.2009 20:04 Chri7sti7an 7H., Stadtlohn
 04.08.2009 21:28 Manf7red7 K.7, Löwenstein
 04.08.2009 21:42 Tino7 W.7, Neuss
 04.08.2009 21:47 Klau7s B7., Isernhagen
 04.08.2009 22:08 Olf 7R., Hilbersdorf
 04.08.2009 22:29 Pete7r M7., Norderstedt
 05.08.2009 10:12 Dani7el 7L., Thermalbad Wiesenbad
 05.08.2009 11:09 Tino7 W.7, Neuss
 05.08.2009 12:03 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 05.08.2009 12:41 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 05.08.2009 14:46 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 05.08.2009 14:47 Tino7 W.7, Neuss
 17.03.2010 12:42 Lars7 W.7, Osnabrück

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