DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Normenausschuss Feuerwehrwesen im Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN)
Hallo Forumsteilnehmer.
als Mitgesellschafter der SION Gerätetechnik GmbH, Hersteller der Hydrofix-Sonderlöschgeräte, möchte ich zu der von Herrn Cimolino angeregten Diskussion, die wir mit Interesse verfolgt haben und dafür dankbar sind, ein paar Zeilen zur Klarstellung schreiben.
Mir ist klar geworden, dass die meisten Forumsteilnehmer unsere Geräte nicht aus der Praxis kennen, da sie sonst wüssten, dass diese Geräte kein Kübelspritzenersatz, sondern Kleinlöschgeräte zum Ersteinsatz und keine speziellen Geräte für Nachlöscharbeiten sind. Zusätzlich sind diese Geräte aber auch, lt. Beschluß DIN Fachnormenauschuss DIN FNFW, als Kübelspritzenersatz bei der Normbeladung von Fahrzeugen zugelassen.
Auch ich würde, genau wie einige Forumsteilnehmer es ausgedrückt haben, für ein modernes Löschgerät, das nur die "antiquierte" Kübelspritze ersetzen soll, kein Geld ausgeben.
Da viele in dieser Diskussion gemachten Angaben nicht stimmen, empfehlen wir Ihnen zur Aufklärung ein Gespräch mit uns zu führen. Wir rufen auf Wunsch gerne zurück, damit Ihnen keine Telefonkosten entstehen.
Die Anmerkungen bezgl. der überteuerten Preise treffen nicht auf uns zu, da wir keinen Einfluss auf die Preisgestaltung der Händler haben. Falls Ihnen Händlerpreise überteuert erscheinen, können Sie uns auch gerne direkt anrufen. Für den im Forum gemachten Hinweis bezgl. der Preisgestaltung sind wir dankbar.
Gestatten Sie mir noch, da wir selbst Feuerwehrangehörige sind, die Anmerkung, dass wir nicht zu den Herstellern gehören, die die Preise nach der Farbe "RAL 3000" kalkulieren. Bitte machen Sie aber auch nicht den Fehler und scheren, bezgl. der Gewinnausrichtung, alle Hersteller über einen Kamm. Es gibt "Solche" und "Solche". Das Problem zu entscheiden, welcher Hersteller glaubwürdig ist und fair kalkuliert, werden Sie immer haben.
Unterlagen die angezweifelt wurden stellen wir gerne zur Verfügung, da wir diese alle rechtmäßig und gesetzeskonform von den Aufsichts- und Prüfungsbehörden erhalten haben.
Die gestellte Frage warum wir erst jetzt unsere Sonderlöschgeräte in dieser Form bewerben, können wir wie folgt beantworten: Erst kürzlich wurden wir durch Mitglieder des VFDB-Referates 3 darauf aufmerksam gemacht, dass wir unsere Sonderlöschgeräte durch die Wortwahl "Kübelspritzenersatz" falsch bewerben, da es sich bei diesen Geräte um Ersteinsatzgeräte handelt, die gegenüber einer Kübelspritze weitaus mehr leisten und deshalb nicht mit einem Nachlöschgerät vergleichbar sind.
Zu Ihrer Information haben wir auf unserer Internetseite die juristische Stellungnahme des Bundesverbandes der Unfallkasse, das Anschreiben, mit dem wir die Berufsfeuerwehren angeschrieben haben und den angesprochenen Cartoon eingestellt.
Bei Unklarheiten rufen Sie uns an, da wir Ihnen jederzeit ehrlich und offen Ihre Fragen beantworten.
Danke für die faire Diskussion, die uns neue Erkenntnisse und Anregungen für die Zukunft gebracht hat.
Freundliche Grüße und schönes Wochenende
Karl Sion
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |