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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Antwort auf Leserbrief 'Mit Martinshorn durch ganz D.' | 42 Beiträge | ||
Autor | Nico8 S.8, Reppenstedt / Niedersachsen | 576235 | ||
Datum | 15.08.2009 16:49 MSG-Nr: [ 576235 ] | 16193 x gelesen | ||
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Guten Tag, in einer hiesigen Zeitung ist heute ein Leserbrief aufgetaucht, der mich stützig und irgendwie wütend gemacht hat.. Ich will euch diesen auch nicht vorbehalten: Ich bewundere die Brandschützer der Freiwilligen Feuerwehren und deren Arbeit. Aber: Gilt die StVO nicht für die Freiwilligen? Was kann man auf so einen Leserbrief antworten? Nach meinem Wissenstand, macht die Feuerwehr doch alles richtig, da sie doch Sonderrechte nur mit Martinshorn und Blaulicht haben, oder!?? Alles meine PERSÖNLICHE Meinung und nicht die Meinung meiner Kameraden oder ihrer Angehörigen oder der Angehörigen der Angehörigen! Ich äußere hier meine eigene Meinung und nicht die Meinung der FF Reppenstedt | ||||
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