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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | noch ne Pflichtfeuerwehr? => Feuewehr Binz (Insel Rügen) | 131 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 576871 | |||
Datum | 18.08.2009 19:05 MSG-Nr: [ 576871 ] | 113576 x gelesen | |||
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Geschrieben von Thomas Edelmann Ich kenne zwar nicht das zuständige Brandschutzgesetz, aber der BGM kann nicht einfach einen Wehrführer von seinen Aufgaben entbinden, das geht nur wenn ein Nachfolger gewählt ist. Ähm... wie kannst du ohne Kenntnis des Brandschutzgesetzes eine solche Aussage treffen? Nur weil etwas Sinn macht, muß das nicht die Rechtswirklichkeit sein. Es gibt sogar BL da darf sich die Feuerwehr selbst auflösen. MkG Marc
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