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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | noch ne Pflichtfeuerwehr? => Feuewehr Binz (Insel Rügen) | 131 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Hohenstein / Thüringen | 576925 | ||
Datum | 18.08.2009 23:41 MSG-Nr: [ 576925 ] | 113468 x gelesen | ||
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hallo, ich lese mit Sorge die immer häufiger werdenden Streitigkeiten innerhalb der Wehren oder Zoff mit der Verwaltung/Bürgermeister. Oft bedrohen diese Streitigkeiten die Existenz ganzer Wehren Die Binzer Wehr betreffend habe ich mir mal die Satzung der Fw Binz angesehen. Hier heißt es: "§ 19 Auflösung der Feuerwehr (1) Die Auflösung der Feuerwehr kann durch Beschluß der Mitgliederversammlung erfolgen. (2) Die Beschlußfassung bedarf einer Zweidrittelmehrheit der aktiven Mitglieder. Der Beschluß ist der Gemeinde unverzüglich bekanntzugeben. Nach frühestens einem Monat ist durch die Mitgliederversammlung unter den gleichen Bedingungen erneut zu beschließen. Der jetzt gefaßte Auflösungsbeschluß ist innerhalb von drei Tagen der Gemeinde und der Aufsichtsbehörde zu melden. Die Auflösung wird sechs Monate nach der zweiten Beschlußfassung wirksam. (3) Im Falle der Auflösung fällt das Vermögen der Feuerwehr an die Gemeinde. Es ist für eine neu zu errichtende freiwillige Feuerwehr oder für andere Feuerlöschzwecke zu verwenden." Somit kann aus meiner Sicht der BM die Entscheidung zur Auflösung nicht allein fassen! Unter § 12 der Satzung steht im Absatz 7 die Führung betreffend: "(7) Die Amtszeit des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters beginnt mit dem Tag der Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten und endet mit dem Amtsantritt des Nachfolgers, die der übrigen Vorstandsmitglieder am Tag ihrer Wahl oder dem Ablauf der Wahlzeit ihrer Amtsvorgänger." Somit kann der BM die alte Wehrführung nicht entlassen? Aufrund der "Gefahr im Verzug" wäre die kommissarische Bestimmung von Führungskräften wohl der richtigere Weg gewesen? 23 Wahlberechtigte erscheint mir im Bezug auf die Größe der Wehr auch ein bisschen wehnig? Hier die komplette Satzung: http://www.ostseebad-binz.de/gemeinde/pdf_satzung/oa_feuerwehr_07-04.pdf?PHPSESSID=9e8fe72cf8d64b1b659dd6d8e8e8143a mkg Thomas | ||||
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