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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Gebläseschutzanzüge | 15 Beiträge | ||
Autor | Stef8fi 8H., Langenfeld / NRW | 577048 | ||
Datum | 19.08.2009 15:52 MSG-Nr: [ 577048 ] | 6968 x gelesen | ||
Für Infektionsfahrten im Rettungsdienst und wohl auch auf dem Verletzten Dekontaminationsplatz des Landes NRW sind Gebläseschutzanzüge zum Schutz der Einsatzkräfte vorgesehen. Wie lange darf oder kann ich darunter arbeiten. Wenn ich mit GUV 190 angucken, dürfte es je nach Arbeit deutlich unter einer Stunde sein. Im V-Dekon konzept sind bis zu 2 Stunden Tätigkeit plus An- und Ausziehen vorgesehen. Wie passt das? Ist die GUV bei FW nicht zu beachten? Danke für die Infos | ||||
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