Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | noch ne Pflichtfeuerwehr? => Feuewehr Binz (Insel Rügen) | 131 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 577060 |
Datum | 19.08.2009 16:48 MSG-Nr: [ 577060 ] | 112084 x gelesen |
Infos: | 18.08.09 Brandschutzgesetz MV 18.08.09 Insel Rügen: Bürgermeister löst Binzer Feuerwehr auf
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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Bürgermeister
Bürgermeister
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Bürgermeister
Geschrieben von Thomas Edelmann1. Vorher hatte man 23 FA und eine diensttuende Führung
sind die 23 FA auch alle dienstfähig?
Die alte Wehrführung hatte das Amt niedergelegt, eine neue konnte nicht gewählt werden!
Geschrieben von Thomas Edelmann2. Jetzt hat man keine führung und keine Mannschaft.
Falsch, jetzt kann er mit der Pflichtfeuerwehr jeden verpflichten... (und ggf. hoffen, dass sich Wogen glätten, nachdem man sieht wohin der Disput führt)
Geschrieben von Thomas Edelmann3. Wenn der BGM, wie im Artikel angeklungen, nicht mehr mit der alten Wehrführung konnte
und die Mannschaft nicht die Neue wählen will, kann man sich vertagen.
Die alte Wehrführung ist bereits zum Mai zurückgetreten und nur übergangsweise im Amt geblieben.
Wie lang kann sich ein Bgm. (der die Pflichtaufgabe Fw zu erfüllen hat!) das ansehen?
Geschrieben von Thomas Edelmann6. Ich habe schon öfters an Kommandantenwahlen teilgenommen, die kein Ergebnis gebracht haben. Da hatte der BGM am nächsten Morgen einen Anruf wer denn nun die FF komissarisch führt. An eine Auflösung hat da nie einer gedacht.
Stellt sich die Frage, ob da alle ihren Job auch so ernst nehmen...
Würden das einige mehr, gäbs schon lang weniger Feuerwehren, die faktisch nur noch stundenweise oder gar nicht mehr funktionsfähig sind....
Geschrieben von Thomas Edelmann7. Wenn der BGM einfach ein Pflichtteil seiner Verwaltung auflösen kann, kann er dann ander Teile auch auflösen, wie z. B. Ordnungsamt, Meldebehörde usw.?
Wieso? Er hat doch sofort die Gründung einer Pflichtfeuerwehr angekündigt - und in dem Bundesland ist die förmliche Übertragung der Aufgabe Fw grundsätzlich auch auf andere Kommunen möglich. Ich habe bereits darauf hingewiesen.
Verabschiedet Euch doch endlich mal vom heile Welt denken! Die Zeiten mit ausreichend Personal und Wünsch-Dir-Was-immer-Du-Willst sind für die meisten schon lang vorbei, sie wissens nur noch nicht...
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 18.08.2009 17:37 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 18.08.2009 17:46 |
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., Stuttgart | |