Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | 'Feldreparaturfähigkeit', war: Neue LF-KatS | 32 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 579704 |
Datum | 31.08.2009 17:06 MSG-Nr: [ 579704 ] | 8636 x gelesen |
Geschrieben von Marcus NeumannGeschrieben von Thomas Middeke
angefangen beim Unterschied von Kat.2 zu Kat.3 (G-fähig / G.gängig)
Kann mir einer vielleicht den Unterschied erklären?
So einfach ist das nicht, weils nicht unbedingt das gleiche ist...
Grob gesagt ist gf: Allradantrieb (auch zwillingsbereift), geeignet für schlechte Traktion also auch schlechte Feldwege, nicht geeignet für weiche Böden
gg: Allrad, Singlebereifung, alle Sperren.
Kategorie 3 im Sinne der 1846 geht da noch darüber hinaus (Detailvorgaben, die praktisch nur von SEHR wenigen Fahrgestellen erfüllt werden), daher gibts ja auch den dt. Vorschlag die Kategorien auf 4 zu erweitern (4 wäre dann die jetzige 3, 2 und 3 s.o. und 1 ist nix... ;-)
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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