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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRettungsdienstfortbildung NRW7 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen579882
Datum01.09.2009 14:25      MSG-Nr: [ 579882 ]4796 x gelesen

Hallo zusammen,

hat jemand eine belastbare Quelle (am besten einen Erlass o.ä.) in wie fern ein Krankenhauspraktikum (Famulatur, wie auch immer genannt) in Anästhesie & Co. auf die 30 Std. angerechnet werden kann? Mir sind da verschiedene Auslegungen im Ohr, teils bereits ein paar Jahre alt.

Da ich den aktuellen Stand nicht kenne, kann mir vielleicht einer von Euch weiterhelfen. Ich habe im Kopf, dass es da eine Erlass gab, der genau definiert hat, welchen Anforderungen diese Fortbildungsstunden genügen müssen.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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 01.09.2009 14:25 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
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 01.09.2009 18:03 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
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