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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Auftrag für 70 KatS-Schlauchwagen erteilt | 66 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 580550 | ||
Datum | 04.09.2009 16:13 MSG-Nr: [ 580550 ] | 36410 x gelesen | ||
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Geschrieben von Gerhard Bayer ich empfehle dann dringend, das was Du da unterschrieben hast nochmal durchzulesen (das hat im Übrigen jeder Beschäftigte des öD u.a. auch unterschrieben). Kurz Abseits vom eigentlichen Thema: Ich bin nachwievor der Einschätzung dass sich eine Verschwiegenheitspflicht nicht erst mit Unterschrift unter eine entsprechende Erklärung ergibt. Geschrieben von Gerhard Bayer Vieleicht wird dann endlich klar warum derartiges hier - nur weil es einer mal im Dienstbetrieb erfahren hat - nicht hin gehört. Es ist ja mitnichten so, dass alles was man im Dienstbetrieb erfährt Schutzwürdig ist. Die Tatsache welche Fahrzeuge bei einer Wehr stehen ist doch nicht schutzwürdig? Dies ist sgar regelmäßig durch Besuch eines TdoT, Internetseite, Besuch des Gerätehauses (ggf. muss man noch durch ein Fenster oder durch etwas Durchsichtiges im Tor schauen) für jeden ohne Probleme und ohne Rechtsverstoß herauszufinden. Ob die Ansicht, dass das Zusammentragen und Veröffentlichung dieser Informationen einen tatsächlich Rechtsverstoß darstellt würde ein Gericht beurteilen müssen. | ||||
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