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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Darf ein Feuerwehrmann Politische Werbung machen ? | 47 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8S., Nideggen / NRW | 580669 | ||
Datum | 05.09.2009 14:26 MSG-Nr: [ 580669 ] | 11454 x gelesen | ||
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Geschrieben von Simon Schwedtke aber ist es nichts so, das der Dienstanzug nur für dienstliche Anlässe benutzt werden darf? So hab ich es jedenfalls noch in ErinnerungGeschrieben von Simon Schwedtke aber ist es nichts so, das der Dienstanzug nur für dienstliche Anlässe benutzt werden darf? So hab ich es jedenfalls noch in Erinnerung Ich glaube das sind juristische Spitzfindigkeiten zu deren lösung die wenigsten hier im stande sind. Wo steht das ? Ist es nicht so das sich hinz und kunz so einen Anzug kaufen können ? Wo fängt Dienst an, und wo hört er auf ? Was macht der Schauspieler der einen Feuerwehrmann spielt ? Wo ist denn der juristische Unterschied zwischen einem Dienstanzug und einer Uniform ? Hat die Feuerwehr überhaupt eine Uniform ? Handelt es sich dabei nicht nur um eine Arbeitsbekleidung ? mmmmm.... | ||||
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